Ebay-Panne führte zur Abmahnung
Ein Ebay-Händler hatte seine Widerrufsbelehrung ausschließlich in das »Rücknahme«-Textfeld der Online-Auktions-Plattform hinterlegt. Nachdem dieses auf Grund einer technischen Panne bei einer einzigen Auktion nicht zu sehen war, wurde er abgemahnt.
Vorsichtsmaßnahme
Ebay-Händler, die ihre Widerrufsbelehrungen bisher ausschließlich in dem Ebay-Textfeld »Rücknahme« veröffentlicht haben, sollten nunmehr zusätzlich im Rahmen der Ebay-Artikelbeschreibung auf die Widerrufsbelehrung verlinken, die auf der Ebay-Michseite oder etwa auf einer Ebay-Shopseite abgelegt werden könnte.
Dabei könnte der Link wie folgt lauten:
»Als Verbraucher steht Ihnen grundsätzlich ein einmonatiges Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie auch auf unserer mich-Seite (bitte hier anklicken).«