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Ebay-Schnäppchen muss Schnäppchen bleiben

Das Einstellen eines Verkaufsangebots auf einer Internet-Plattform wie Ebay ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages zum Höchstgebot. Dies gilt laut eines aktuellen Urteils des AG München auch dann, wenn der Gegenstand nach Auffassung des Einstellers viel mehr wert ist als der Zuschlagspreis.

Autor:Redaktion connect-professional • 26.1.2009 • ca. 0:30 Min

Inhalt
  1. Ebay-Schnäppchen muss Schnäppchen bleiben
  2. Urteil des AG München

Mitsubishi L 300 für 100 Euro

Mitsubishi L 300 für 100 Euro

Der Beklagte hatte auf der Internetplattform Ebay einen Mitsubishi L 300 zum Verkauf angeboten. Er wollte dafür zunächst einen Mindestpreis von 2 100 Euro. Nachdem zu diesem Preis jedoch kein Angebot abgegeben worden war, bot der Anbieter das Auto zum zweiten Mal auf Ebay an, dieses Mal jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen ohne ein Mindestgebot. Hierfür bot der Kläger 100 Euro und erhielt, da sich kein weiterer Käufer gemeldet hatte, schließlich die Nachricht von Ebay, dass er das Auto erworben habe.

Als der Käufer später den Verkäufer anschrieb und sein Auto haben wollte, weigerte sich dieser, es heraus zu geben. Darauf hin erhob der Käufer Klage beim AG München.