Endlich Ruhe vor Telefon-Terror!
Das Bundeskabinett hat dem Telefonterror endlich einen Riegel vorgeschoben. In einem Gesetzentwurf soll unerlaubte Telefonwerbung künftig schneller und härter bestraft werden. Den Verbraucherschutzverbänden ist die Vorlage zwar nicht drastisch genug, sie sehen aber darin zumindest einen guten Anfang.

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Telefon-Werbung ohne Einwilligung bereits verboten
Das Telefon läutet, Anrufnummer unterdrückt, am anderen Ende eine freundliche Stimme. Man befrage für ein bekanntes Marktforschungsinstitut einen kleinen Kreis ausgewählter…. Das nächste Mal wieder eine freundliche Stimme. Dieses Mal geht es um einen DSL-Anschluss, den der Angerufen jetzt bei einem anderen Provider viel billiger haben könne.
Das kommt Ihnen bekannt vor? Und immer wieder sind Sie sauer, dass Sie durch solche Telefonanrufe gestört werden? Dann gehören Sie zu jenen 87 Prozent der deutschen Bevölkerung, die sich durch unlautere Werbeanrufe belästigt fühlt, so eine Forsa-Umfrage vom Herbst vergangenen Jahres. Mehr noch, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen.
Dabei ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.