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EU: Outsourcing der Open-Microsoft-Kontrolle

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Überwachung der Sanktionen gegen Microsoft künftig extern zu vergeben. Microsoft habe sich in Sachen Offenheit deutlich gebessert, weshalb eigene Sachverständige nur noch »punktuell« nötig seien, so die Begründung.

Autor:Lars Bube • 4.3.2009 • ca. 0:40 Min

2004 hatte die EU-Kommission im Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft beschlossen, dass das Unternehmen künftig »vollständige und genaue Interoperabilitätsinformationen bereitzustellen« habe. Bisher wurde dabei von eigenen Treuhändern der EU überwacht, ob Microsoft die damit verbundenen Auflagen auch einhält. Inzwischen sieht man jedoch so große Fortschritte bei Microsoft, dass man die Überwachung nun an externe Stellen übergeben will. Eigene Sachverständige in Vollzeit seien in diesem Fall nicht mehr nötig, so die Begründung. Zum einen habe sich Microsoft in Sachen Offenheit schon erheblich verbessert, zum anderen hätten die Bürger der EU inzwischen auch bessere Möglichkeiten, selbst gegen den Konzern zu klagen. Deshalb sei es nur noch nötig, die Einhaltung der Auflagen punktuell zu überprüfen.

In den vergangenen Jahren hatte die EU-Kommision Microsoft mehrfach belangt, neben der fehlenden Interoperabilitätsinformationen unter anderem auch wegen der Koppelung des Windows Media Players an das Betriebssystem. Insgesamt wurden dabei auch rund 1,7 Milliarden Euro an Strafen gegen den amerikanischen Software-Riesen verhängt.