Flucht aus der Sozialversicherung
Im Gegensatz zu »normalen« Arbeitnehmern können Geschäftsführer unter gewissen Umständen der Sozialversicherung den Rücken kehren. Wie genau diese Umstände sein müssen, damit beschäftigt sich der heute neue CRN Business-Newsletter.
Sozialversicherung, das vergisst man leicht, basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Wenn heute viel von Rentabilität die Rede ist, bemühen viele sozialversicherungspflichtige Angestellte gerne folgendes Gedankenspiel: Wenn ich meine kompletten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in ein privates Vorsorgeprodukt stecken würde, bekäme ich das Vielfaches meiner staatlichen Rente. Soweit so richtig, allerdings ist die Pflicht zur Sozialversicherung nun einmal gesetzlich verankert. Das gilt aber nicht unbedingt für angestellte Geschäftsführer.
Auch dann nicht, wenn sie an einem Unternehmen keine Anteile halten und somit das stärkste Argument für eine Befreiung der Versicherungspflicht entfällt: nämlich ein persönliches unternehmerisches Risiko. So hatte es in einem Fall das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Der heute neue CRN Business-Newsletter greift das Thema auf. Sie finden dort eine Checkliste sowie einschlägige Gerichtsurteile zur Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer.
Außerdem finden Sie im heute neuen CRN Business Newsletter wie gewohnt weitere nützliche Vorlagen, Arbeitshilfen, Musterschreiben und Fachbeiträge.
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