Gerichtsurteil USA: USB-Stick vergessen, Datenschutz auch weg
Weil er einen USB-Stick an einem Rechner vergessen hat, fliegt ein Nutzer als Besitzer von Kinder-Pornografie auf. Jetzt urteilt ein US-Gericht, dass die Verwendung der gefundenen Daten rechtens ist.

Seine Vergesslichkeit hat ihn den Kopf gekostet. Ein Mitarbeiter einer lokalen Behörde in den USA lässt seinen USB-Stick am Computer stecken, nachdem er den Platz verlässt. Weil der Rechner für alle Mitarbeiter gedacht ist, findet ein Vorgesetzter des Notfall-Sanitäters den Stick und inspiziert ihn. Als er darauf Bilder mit Kinder-Pornographie entdeckt, übergibt er die Daten den Behörden. Diese durchsuchen daraufhin das Haus des Sanitäters und finden weiteres belastendes Material.
In dem folgenden Gerichtsverfahren versucht der Mitarbeiter, die Nutzung der belastenden Daten zu verhindern und beruft sich auf den Schutz der Privatsphäre, der unter anderem durch den vierten Zusatz zur amerikanischen Verfassung gedeckt ist. Das Gericht akzeptiert die Begründung jedoch nicht. Veröffentlicht hat den Fall die »The Volokh Conspiracy«. Dahinter verbirgt sich eine Gruppe von Bloggern, von denen die meisten Professoren für Recht sind.
Das Distrikt-Gericht findet, dass der Angeklagte nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre bauen kann. Das gilt ab dem Moment, als er seinen USB-Stick in einen auch für andere zugänglichen Computer gesteckt hat. Das Gericht hat die Auffassung, dass der Mitarbeiter dadurch die Daten mit allen anderen Nutzern des öffentlich zugänglichen Rechners geteilt hat. Daher hat der Vorgesetzte auch nicht die Privatsphäre des Mitarbeiters verletzt.
Bei ihrer Entscheidung bezieht sich das Gericht auf einen ähnlichen Fall. Hier hat ein Nutzer auf einer militärischen Basis eine Datei in einem öffentlichen Ordner auf seinem Laptop platziert. Dieser ist für alle Anwender im Netzwerk zugänglich gewesen. Der Anwender hat seine Datei sicher gewähnt. Allerdings flog er bei einer netzwerkweiten Suche auf. Der Fehler aus Sicht des Nutzers war, dass er vergessen hat, den öffentlichen Ordner wieder aus dem Netz zu nehmen.