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Gilt Nutzungsentschädigungs-Urteil auch rückwirkend?
Eine weitere Nachfrage zum Thema Nutzungsentschädigung betrifft die wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Ist dieses EuGH-Urteil auch rückwirkend wirksam?

Inhalt
- Gilt Nutzungsentschädigungs-Urteil auch rückwirkend?
- Die Experten-Antwort
Die Leserfrage
Die Leserfrage
Herr RA Felling schreibt, es läge ein Vertragsverstoß vor, sobald der Verkäufer bei einem Mangel der Sache anstatt einer Ersatzlieferung den Kaufpreis erstattet. Dieses Problem haben wir häufig, anscheinend kommt es den Verkäufer billiger, das Geld zurück zu überweisen, anstatt Ersatz zu liefern. Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen? Weil bis die Sache bei Gericht durch ist, gibt es diesen PC-Artikel wahrscheinlich tatsächlich nicht mehr zu liefern.
Heimo Nees, Pfinztal