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Gilt Nutzungsentschädigungs-Urteil auch rückwirkend?

Eine weitere Nachfrage zum Thema Nutzungsentschädigung betrifft die wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Ist dieses EuGH-Urteil auch rückwirkend wirksam?

Autor:Redaktion connect-professional • 4.8.2008 • ca. 0:20 Min

Manche Verkäufer zahlen bei Sachmängeln lieber den Kaufpreis zurück als ordentlichen Ersatz zu liefern. Kann in solchen Fällen das EuGH-Urteil auch rückwirkend angewandt werden?
Inhalt
  1. Gilt Nutzungsentschädigungs-Urteil auch rückwirkend?
  2. Die Experten-Antwort

Die Leserfrage

Die Leserfrage

Herr RA Felling schreibt, es läge ein Vertragsverstoß vor, sobald der Verkäufer bei einem Mangel der Sache anstatt einer Ersatzlieferung den Kaufpreis erstattet. Dieses Problem haben wir häufig, anscheinend kommt es den Verkäufer billiger, das Geld zurück zu überweisen, anstatt Ersatz zu liefern. Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen? Weil bis die Sache bei Gericht durch ist, gibt es diesen PC-Artikel wahrscheinlich tatsächlich nicht mehr zu liefern.

Heimo Nees, Pfinztal