Google verdoppelt Einspruchsfrist
Um die im Zuge der Ankündigung des Starts von Street View in Deutschland neu aufgeflammten Diskussionen zu beruhigen, verlängert Google die Einspruchsfrist gegen die Veröffentlichung von Bildern privater Immobilien auf acht Wochen. In keinem anderen Land habe man den Bedenken so viel Platz eingeräumt, so Google.

- Google verdoppelt Einspruchsfrist
- Lob vom obersten Datenschützer
Kaum hatte Google angekündigt, noch in diesem Jahr den fotografischen Kartendienst Street View für die 20 größten Städte anzubieten, schon standen auch wieder die echten und vermeintlichen Datenschützer mit ihrer Kritik auf dem Plan. So forderte beispielsweise Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eine längere Einspruchsfrist für die Ausblendung privater Immobilien. Bei allen hehren Datenschutz-Zielen übersieht dabei allerdings mancher im Eifer des Profilierungs-Gefechts schnell, dass auch nach dem Start von Street View die Möglichkeit besteht, Einspruch gegen Bilder zu erheben.
Dennoch hat Google jetzt auf diese Einwände reagiert und angekündigt, die Frist für Einsprüche um vier auf insgesamt acht Wochen zu verlängern. »Um den Nutzern darüber hinaus genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei uns einzureichen, haben wir beschlossen, für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln.«, bestätigt der Globale Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, Peter Fleischer.
Google nimmt die neuerliche Aufregung relativ gelassen hin und weist alle Skeptiker auf die enge Zusammenarbeit mit den Datenschützern in Deutschland hin. »Google hatte sich im Zuge dessen zu Maßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und den besonderen Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden Rechnung tragen«, so eine Pressemitteilung des Internetkonzerns. Dazu gehört beispielsweise auch das Onlineformular für Einsprüche, das seit dieser Woche auf der deutschen Internetseite von Street View verfügbar ist.