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Zugeständnisse bei Street View

Lob vom obersten Datenschützer

Autor:Lars Bube • 20.8.2010 • ca. 1:00 Min

Inhalt
  1. Google verdoppelt Einspruchsfrist
  2. Lob vom obersten Datenschützer

Um die vielfachen Bedenken und rechtlichen Fallstricke zu adressieren, arbeitet Google inzwischen in Vertretung für alle Datenschutzbehörden Deutschlands eng mit dem mit Street View befassten Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, zusammen. Unter anderem sicherte das Unternehmen ihm dabei eine sichere Verwahrung der Daten aus den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden zu. Selbstverständlich würden diese Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Anträge verwendet, so Google.

Caspar, der sich von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge auch selbst vor Ort überzeugen darf, sieht Google damit auf einem fairen und guten Weg: »Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um 4 Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich.«

Auch Googles eigener Datenschützer Fleischer sieht damit einen guten Kompromiss für alle Beteiligten erreicht: »Durch die konstruktive Diskussion mit Prof. Dr. Caspar, seiner Behörde und den deutschen Datenschutzbeauftragten konnten wir die Balance zwischen einem zusätzlichen Schutz an Privatsphäre für die deutschen Bürger auf der einen und dem Bereitstellen eines innovativen Dienstes für Nutzer auf der anderen Seite, finden.«

Weitere Einzelheiten, wie man sich gegen die Veröffentlichung der eigenen Immobilien oder Grundstücke wehren kann, finden Sie in unserem Beitrag »So wehren Sie sich gegen Googles Street View«, oder im Google-Blog.