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Hacker-Paragraf: IT-Experten droht Gefängnis

Systemadministratoren, IT-Sicherheitsexperten und Software-Händler stehen mit einem Bein im Gefängnis. Grund: Der so genannte Hacker-Paragraf, der Spezialsoftware verbietet, die für die Entdeckung von Sicherheitslücken in IT-Systemen aber zwingend notwendig ist.

Autor:Redaktion connect-professional • 16.8.2007 • ca. 0:25 Min

Inhalt
  1. Hacker-Paragraf: IT-Experten droht Gefängnis
  2. Hacker-Tools zur Hacker-Abwehr

Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM (Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und neue Medien), bringt seinen Unmut auf einen kurzen Nenner: »Der Gesetzgeber hat das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.« Hintergrund ist der zum 11. August in Kraft getretene so genannte Hacker-Paragraf. Der unter dem Titel »Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität« eingeführte Paragraf 202c des Strafgesetzbuches (StGB) sieht vor, die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr zu sanktionieren.