Handel über ZPÜ-Abgaben verunsichert
Die ZPÜ-Abgabe für Festplatten kommt – und das sogar rückwirkend zum 1. Januar 2008. Der Fachhandel ist verunsichert, was das für ihn bedeutet und welche Vorkehrungen für die Umsetzung des Gesetzes getroffen werden müssen.

Seit der Reform des Urheberrechtsgesetzes besteht erhebliche Unsicherheit bei Herstellern, Importeuren und Händlern von Abspielgeräten und Speichermedien. Über die Höhe der vom Gesetzgeber beschlossenen Abgabe auf Festplatten gibt es keine verbindlichen Angaben. Fest steht nur, dass die ZPÜ-Gebühr rückwirkend zum ersten Januar 2008 erhoben wird.
Hersteller und Handel sind über die ZPÜ-Abgabe auf Festplatten verärgert und verunsichert: »Man wird sehen müssen, in welcher Höhe diese durchgesetzt werden können und wie die Hersteller damit umgehen«, sagt Tech-Data-Manager Spohr. »Es wird jedenfalls wieder mehr Raum für den ungeliebten Graumarkt geschaffen werden.« Die großen Hersteller und Distributoren leiden laut Spohr wieder mehr darunter als kleine, kaum angreifbare oder nicht im »öffentlichen Interesse« stehenden Anbieter.
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