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Editorial

Harte Zeiten für Online-Abzocker

Montagvormittag, kurz vor Redaktionsschluss: Ich gehe noch mal schnell online, um zu überprüfen, ob wir nicht doch ein wichtiges Thema übersehen haben.

Autor:Markus Reuter • 19.3.2008 • ca. 0:55 Min

Und, in der Tat: »Acer wird zukünftig auch Desktop-PCs anbieten«, meldet internet.com. Und tomshardware.com bestätigt diese neue Strategie des Herstellers: »Acer plant die Einführung von Desktop-PCs unter eigenem Markennamen.« Bislang baue Acer seine Desktops nur für OEMPartner.

Erstaunlich, da Acer natürlich seit Jahren mit seinen Desktops auf dem Markt aktiv ist. Zuletzt lag der Anbieter laut IDC im vierten Quartal des Vorjahres auf dem fünften Platz. Aber, genug der Kollegenschelte. Schließlich muss man bei Online-Meldungen primär schnell sein. Schnell war auch das Bundesjustizministerium in punkto online:

Abmahnungen wegen einer mangelnden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung waren im Online-Handel seit Jahren an der Tagesordnung. Viele Händler verzichteten wegen des Abmahnungsrisikos gar auf einen Online-Auftritt.

Das Perfide daran: Selbst die im BGB vorgegebene Muster- Widerrufsbelehrung bietet keine Rechtssicherheit und wurde von einer Reihe deutscher Gerichte als Abmahnungsgrund anerkannt. Vertreter von Wirtschaft und Handel waren daher beim Bundesjustizministerium (BJM) vorstellig und haben nun Grund zur Zufriedenheit: Im nächsten Monat tritt eine korrigierte Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung des BJM in Kraft, die im Sommer dieses Jahres Gesetzesrang erhalten soll. Als Grundlage für Abmahnungen würde die Widerrufsbelehrung dann nicht mehr in Frage kommen. Eine gute Nachricht für den Handel, eine schlechte für Online-Abzocker-Anwälte, die mit Massenabmahnungen ihre Umsätze erhöhen wollen.

Mit den besten Grüßen,

Markus Reuter