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Ebay-Panne führt in die Abmahnfalle

Das Problem für Ebay-Händler, dass auf Grund technischer Pannen der Online-Plattform Widerrufsbelehrungen nicht erscheinen und daher Abmahnungen drohen, ist aktueller denn je.

Autor:Redaktion connect-professional • 28.10.2008 • ca. 0:40 Min

CRN berichtete in seinem Service-Newsletter Mitte September bereits, dass ein Ebay-Händler aufgrund einer technischen Panne, die der Plattform-Betreiber zu verantworten hatte, abgemahnt wurde. Der Grund: Seine bei Ebay für das Feld »Rücknahmebedingungen« hinterlegte Widerrufsbelehrung wurde nicht angezeigt. Dies war kein Einzelfall, wie ein im Online-Portal www.wortfilter.de veröffentlichter Bericht zeigt.

Axel Gronen, Betreiber von wortfilter.de, gibt Ebay-Händlern den folgenden Rat:

»(…)Da solche Ebay-Pannen nicht gerade selten vorkommen, empfiehlt es sich, die Widerrufsbelehrung zusätzlich immer in die Artikelbeschreibung selbst zu integrieren. Eine andere Möglichkeit ist, die Widerrufsbelehrung auf die Mich-Seite zu setzen und sie aus der Artikelbeschreibung heraus mit einem so genannten »sprechenden Link« zu verlinken, also etwa mit dem Text: »Als Verbraucher können Sie den Kauf ohne Angaben von Gründen innerhalb eines Monats widerrufen, weitere Infos dazu finden Sie hier.«

Die zweite Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie die Widerrufsbelehrung gegebenenfalls nicht in allen Artikelbeschreibungen ändern müssen, sondern nur auf der Mich-Seite und im Feld »Rücknahmebedingungen«.