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IT-Einkaufsbedingungen werden zum Streitfall

Bei den Verhandlungen um eine Neuregelung der IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand konnte zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bitkom keine Einigung erzielt werden. Unklar ist, welche Absicht der Branchenverband mit seiner Kritik an der von dem Ministerium nun im Alleingang erlassenen Regelung verfolgt.

Autor:Redaktion connect-professional • 5.9.2007 • ca. 1:20 Min

Der neue IT-Mustervertrag für öffentliche Einrichtungen ist umstritten
Inhalt
  1. IT-Einkaufsbedingungen werden zum Streitfall
  2. Geht es dem Bitkom vor allem um die Großkonzerne?

Schließt ein IT-Entscheider einer Behörde einen Vertrag über die Lieferung und Instandhaltung von Hardware oder die Überlassung und Pflege von Standardsoftware ab, so standen ihm schon bisher als Vertragsmuster die Ergänzenden Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von IT-Systemen (EVB-IT) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Zusatz zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Leistungen für die öffentliche Hand, deren Verwendung für Bundeseinrichtungen verbindlich ist. Ging es allerdings um die Bereitstellung eines Komplettsystems, das sowohl Hardware, Software und Integrationsleistungen umfasst, fehlte bisher ein entsprechender Mustervertrag.

Diesen Mangel hat das das Bundesministerium des Inneren (BMI) nun mit der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrags behoben. Im Unterschied zu den »alten« EVB-IT sieht der Systemvertrag ein umfassenderes Haftungskonzept vor und verlängert die Gewährleistungsfrist z.B. im Fall von Individualsoftware-Bestandteilen auf bis zu 60 Monate. Während die bisherigen Vertragsmuster einvernehmlich von Vertreten des Innenministeriums und des Branchenverbands Bitkom vereinbart wurden, entbrannte um den EVB-IT Systemvertrag diesmal ein heftiges Ringen. Nach jahrelangen Verhandlungen entschloss sich das BMI nun dazu, den neuen Mustervertrag im Alleingang zu veröffentlichen. Das Ministerium sieht die Verantwortung dafür bei der Wirtschaft: Man sei dem Bitkom in entscheidenden Punkten weit entgegenkommen, habe aber letztlich doch keine Übereinstimmung erzielen können, so das BMI in einer Erklärung.

Mit heftiger Kritik nicht nur am Zustandekommen des EVB-IT Systemvertrags meldet sich nun jedenfalls der Bitkom zu Wort: »Wir hätten weiterverhandelt, aber das BMI hat sich entschlossen, die Einkaufsbedingungen im Alleingang festzulegen«, so Marco Junk, der als Referent Public Sector für den Branchenverband an den Verhandlungen beteiligt war. »Vor allem für den Mittelstand sind die neuen EVB-IT sehr problematisch«, so Junk weiter. Die Neuregelung sehe eine massiv verschärfte Haftung sowie eine ungewöhnlich lange Gewährleistungsfrist vor. »Die Möglichkeit von Teilabnahmen wäre deshalb unserer Ansicht nach eine gute Lösung gewesen«. Aber auch hier gingen die schließlich veröffentlichten Bestimmungen des Innenministeriums dem Bitkom nicht weit genug.