Leser fragen - Anwälte antworten
Sie haben Fragen zum Handelsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Fernabsatzgesetz, IT-Recht, Urheberrecht, Lizenzrecht, und, und, und. Fachanwälte helfen Ihnen durch den Gesetzes-Dschungel und das Regulierungs-Dickicht. Dieses Mal befassen wir uns ausschließlich mit Fragen zum Thema Nutzungsentschädigung.
- Leser fragen - Anwälte antworten
- Wie wird zwischen Händler und Distributor entschieden?
- Rückgängigmachung einer bereits gezahlten Entschädigung
Ist die EuGH-Entscheidung auch rückwirkend wirksam?
Gilt der Entscheid des EuGH vom 17.04.2008 zur Nutzungsentschädigung auch rückwirkend? Über welchen Zeitraum? Herr RA Felling schreibt, es läge ein Vertragsverstoß vor, sobald der Verkäufer bei einem Mangel der Sache anstatt einer Ersatzlieferung den Kaufpreis erstattet. Dieses Problem haben wir häufig, anscheinend kommt es den Verkäufer billiger, das Geld zurückzuüberweisen, anstatt Ersatz zu liefern. Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen? Weil bis die Sache bei Gericht durch ist, gibt es diesen PC-Artikel wahrscheinlich tatsächlich nicht mehr zu liefern.
Heimo Nees, Pfinztal
______________________________________-
Ist in der Vergangenheit eine Nutzungsentschädigung seitens des Verkäufers gefordert und durch den Kunden gezahlt worden, dürfte eine Rückforderung des Kunden problematisch sein (es sei denn, es ist ein eindeutiger Vorbehalt ausgesprochen worden). Die Rückforderung könnte nur auf § 313 BGB gestützt werden. Im Regelfall ist jedoch die Nutzungsentschädigung der Höhe nach so gering, dass ein Rechtsstreit sich wirtschaftlich nicht lohnen wird. Im Übrigen ist nach meiner Auffassung eine Nutzungsentschädigung auch bei Rückzahlung des Kaufpreises nicht zulässig.