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Sie haben Fragen zum Handelsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Fernabsatzgesetz, IT-Recht, Urheberrecht, Lizenzrecht und, und, und. Fachanwälte helfen Ihnen durch den Paragraphen-Dschungel. Dieses Mal befassen wir uns mit dem Thema Nutzungsentschädigung.

Autor:Markus Reuter • 21.8.2008 • ca. 0:25 Min

Wann haftet der Verkäufer für Mängel?

Ist es bei Schadgeräten zulässig als Endkundenhändler den Kunden nach der Gewährleistungsdauer an den Hersteller zu verweisen? Was ist, wenn der Hersteller generell weniger als zwei Jahre Garantie anbietet und der zwischengeschaltete Distributor in seinen AGBs die Rückabwicklung ausschließt? Bleibt dann der Händler alleine auf dem Schaden sitzen? Wir überlegen, den Verkauf an Endkunden gänzlich einzustellen und dort nur mehr Dienstleistungen ohne Hardwareversorgung anzubieten. Wie verhält es sich, wenn der Kunde seine Ware selbst bezieht und eine ordentliche Installation durch uns erfolgt ist, ein Gerät aber nach einer Zeit zum Garantiefall wird?

Ein Händler per E-Mail