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Marken-Nutzung mit gefährlichen Nebenwirkungen

Wo Aldi draufsteht, muss nicht unbedingt Aldi drin sein. Mit fremden Marken zu werben, kann ein böses juristisches Nachspiel haben, wie Apple-Händler kürzlich feststellen mussten. Downloads zum Thema Markenrecht gibt es bei CRN Business.

Autor:Martin Fryba • 25.5.2009 • ca. 0:45 Min

Ein Lebensmittelladen im Norden Mallorcas bei Alcudia - sein Sortiment hat allerdings wenig mit Aldi gemeinsam, und die Preise schon gar nichts mit Discount.

Die unautorisierte Verwendung von Hersteller-Logos, aber auch Produktbildern beispielsweise im Online-Shop bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Rechteinhabers. Wer auf der sicheren Seite stehen will, schließt vor der Verwendung einen entsprechenden Nutzungsvertrag.

Ein böses Erwachen gab es vor einigen Monaten bei Betreibern von Handy-Läden oder Internetshops, die aus Italien importierte iPhones in Deutschland ohne Vertragsbindung angeboten hatten. Hersteller Apple konnte den Vertrieb der iPhones zwar nicht stoppen, nutzte aber die juristische Grauzone und mahnte die entsprechenden Händler wegen nicht genehmigter Bildnutzung ab. Auch deswegen gilt: Vertrauen auf starke Marken ist gut, Markenrechte juristisch absichern ist besser.

Im neuen CRN Business-Newsletter finden Sie zum Thema Markenrecht entsprechende Verträge zum kostenfreien Download.

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