Markenartikel und ihre Tücken
Dass Grauimporte und Plagiate im IT-Handel für Zündstoff sorgen, ist bekannt. Doch bietet ein Händler umstrittene Ware im Internet an, droht neben viel Ärger oft auch noch eine teure Abmahnung. Lesen Sie dazu den vierten Teil unserer Serie »Die sieben Todsünden im Onlinehandel«.

- Markenartikel und ihre Tücken
- Billigeinkäufe können teuer werden
Oftmals werden bei Ebay gerade hochpreisige Markenprodukte zu günstigen Preisen angeboten. Wer aber nun Markenprodukte bestimmter Hersteller anbietet, läuft sehr schnell Gefahr, vom Markeninhaber markenrechtlich abgemahnt zu werden. Hintergrund solcher Abmahnungen ist die Tatsache, dass die angebotenen Produkte – für den Markeninhaber leicht zu beweisen – nicht für Deutschland mit Willen des Markeninhabers in Verkehr gebracht wurden. Es handelt sich insoweit häufig um Grau-Importe aus anderen Ländern oder gleich um Plagiate, also illegal hergestellte Kopien der Originale.
Der Markeninhaber kann die unbefugte Verwendung seiner Marke jederzeit unterbinden, Voraussetzung ist nur, dass er sein Markenrecht nachweist, was im Regelfall ganz einfach gelingt, da er eine entsprechende Markenanmeldung vorweisen kann. Da Anbieter von solchen Markenartikeln regelmäßig nicht nachweisen können, dass es sich um Originalware handelt, die direkt vom Markeninhaber bzw. dessen Vertrieb erworben wurde, bleibt mangels Nachweismöglichkeiten oftmals aus ökonomischen Gründen nur übrig, die markenrechtliche Abmahnung zähneknirschend zu akzeptieren – und die hieraus resultierenden, meist erheblichen, Kosten zu zahlen.