Microsoft stoppt Usedsoft per Gerichtsbeschluss
Der Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft darf bis auf weiteres nicht mehr behaupten, dass die Rechtmäßigkeit des Software-Gebrauchthandels vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Usedsoft hatte noch einen Tag zuvor eine entsprechende Pressemeldung veröffentlicht.

- Microsoft stoppt Usedsoft per Gerichtsbeschluss
- Die strittigen Aussagen
Rechtslage nach wie vor ungeklärt
Das Landgericht München I hat auf Antrag von Microsoft eine Einstweilige Verfügung gegen den Lizenzhändler Usedsoft erlassen. Grund dafür ist eine irreführende Behauptung im Rahmen einer Vertriebsaktion des Unternehmens, die sich an öffentliche Auftraggeber wendet. In einem Anschreiben an die IT-Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand hatte Usedsoft behauptet, dass der Handel mit gebrauchter Software »ohne Wenn und Aber« rechtlich abgesichert sei.
Die gleiche Aussage wiederholte Usedsoft erst gestern in einer Pressemitteilung: »Einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen dürfen ´gebraucht` weiterverkauft werden. Dies entschied das Landgericht München I am 4. April 2008. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht urteilte, dass der Verkauf beziehungsweise die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist«. Usedsoft begründet seine Rechtsauffassung mit verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) und von Hamburger Gerichten.
Der Grund, warum Microsoft sich Usedsofts Aussage »der Handel mit gebrauchter Software ist rechtlich abgesichert« trotzdem verbittet, liegt zum einen daran, dass sich keines der von Usedsoft zitierten Urteile auf Handel mit gebrauchten Lizenzen beziehe. Zum anderen sei die Rechtslage nach wie vor ungeklärt. Die aktuell von Microsoft erwirkte Verfügung ist nur ein Beispiel aus einer Reihe von Auseinandersetzungen, die auch Oracle schon seit einiger Zeit mit Usedsoft führt. Die Rechtslage beim Handel mit gebrauchter Software ist auch unter Juristen umstritten, mit einer eindeutigen Rechtssprechung rechnen Experten daher nicht vor 2010.