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Microsoft will Verkauf gebrauchter Software unterbinden

Das jüngste Urteil des OLG München im Streit zwischen Oracle und usedsoft könnte weit reichende Konsequenzen für den gesamten Handel mit gebrauchter Software haben. Auch Microsoft sieht sich jetzt durch den Richterspruch in seiner Ablehnung gegenüber dem Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen bestätigt.

Autor:Lars Bube • 18.7.2008 • ca. 0:45 Min

Die Münchner Justiz gibt den Softwareanbietern Recht und spricht sich gegen den Weiterverkauf von Lizenzen aus.
Inhalt
  1. Microsoft will Verkauf gebrauchter Software unterbinden
  2. Ist Software vergleichbar mit Musik?

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) im Streit zwischen usedSoft und Oracle eine abschließende Entscheidung getroffen und darin den Handel mit gebrauchter Oracle-Software, beziehungsweise den entsprechenden Lizenzen, als rechtswidrig bezeichnet. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde vom Gericht nicht zugelassen. UsedSoft hat allerdings angekündigt zu prüfen, ob gegen diese Nichtzulassung der Revision Rechtsmittel eingelegt werden.

Jetzt hat das Urteil auch Microsoft auf den Plan gerufen, das ebenfalls bereits seit einigen Jahren gegen den Verkauf gebrauchter Software und Lizenzen wettert. Microsoft-Sprecher Heiko Elmsheuser kommentiert: »Wir begrüßen den Ausgang des Verfahrens ausdrücklich. Microsoft fühlt sich durch das Urteil insbesondere in seiner Auffassung bestätigt, dass der An- und Verkauf von Vervielfältigungsrechten aus Microsoft Volumenlizenz-Verträgen ohne die Zustimmung von Microsoft unwirksam und damit urheberrechtswidrig ist.« Vor einer abschließenden Stellungnahme wird Microsoft aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des OLG München abwarten und diese im Detail analysieren. In jedem Fall allerdings behält sich Microsoft ausdrücklich vor, künftig rechtliche Schritte gegen Händler von gebrauchter Software und gegebenenfalls deren Kunden in die Wege zu leiten.