Zum Inhalt springen

Neue Bedingungen für Werbung mit Stiftung Warentest-Ergebnissen

Die Werbung mit guten Testergebnissen erfreut sich bei Unternehmen großer Beliebtheit. Nun hat die Stiftung Warentest neue Bedingungen für den Umgang mit ihren Ergebnissen veröffentlicht.

Autor:Redaktion connect-professional • 22.7.2008 • ca. 0:40 Min

Nicht nur das Test-Logo der Stiftung Warentest ist neu, sondern auch die Bedingungnen für seine Verwendung.
Inhalt
  1. Neue Bedingungen für Werbung mit Stiftung Warentest-Ergebnissen
  2. Die wichtigen Änderungen im Detail
  3. Verwendung des Stiftung Warentest-Logos

Auch Verbraucher haben einen Vorteil, wenn mit Testergebnissen der Stiftung Warentest geworben wird: Denn so können sie schon allein anhand der Werbung die Qualität eines Produkts einschätzen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Ergebnisse richtig und originalgetreu in der Werbung wiedergegeben werden. Bei verzerrten Darstellungen kann es zu wettbewerbsrechtlich zu beanstandeten Irreführungen der Verbraucher kommen.

Die Stiftung Warentest hat in den vergangenen Jahren Empfehlungen herausgegeben, in denen sie festgelegt hat, wie mit ihren Testergebnissen geworben werden soll. Diese Empfehlungen waren nicht verbindlich. Einerseits konnten sie nicht verbieten, dass Unternehmer überhaupt auf ihre Tests verweisen. Andererseits konnte Stiftung Warentest mit diesen Empfehlungen auch nicht die Unlauterkeitsmaßstäbe des UWG festlegen. Letztlich sind diese Empfehlungen nur als unverbindliches Indiz angesehen worden, wann die Darstellungen von Testergebnissen als irreführend und damit unlauter angesehen werden können.

Nun hat die Stiftung Warentest die bisherigen Empfehlungen durch so genannte »Bedingungen« ersetzt. Wir erklären Ihnen, was es mit dieser Neuerung auf sich hat: