Neue Runde im Kampf um gebrauchte Software
Oracle hat im Streit mit usedSoft um den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einen weiteren Sieg am Oberlandesgericht München errungen. usedSoft will sich jedoch nicht geschlagen geben und deshalb mit aller Macht vor den Bundesgerichtshof ziehen.

- Neue Runde im Kampf um gebrauchte Software
- Einzelplatzlizenzen fallen unter Urheberrecht
Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen, bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte, ist rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht München am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) entschieden, nachdem der amerikanische Software-Anbieter Oracle International Corp. als Inhaber von Urheberrechten gegen die usedSoft GmbH aus München geklagt hatte. usedSoft ist auf den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen spezialisiert. Dabei werden Nutzungsrechte vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte weiterverkauft.
Vor zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht München bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass dies eine Verletzung der Urheberrechte von Oracle darstellt. Dies wurde auch durch das Urteil des Landgerichts München I im Hauptsacheverfahren im vergangenen Jahr bestätigt. Dabei hat das Oberlandesgericht bei seiner jüngsten Entscheidung auch eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Diese Nichtzulassung der Revision begründete das Oberlandesgericht damit, dass die Rechtslage klar und eindeutig sei und keiner Bestätigung durch den BGH bedürfe.
Hiergegen kann usedSoft allerdings noch Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH einlegen und hat auch bereits angekündigt, gegen das Oracle-Urteil des OLG einen Antrag auf Zulassung der Revision beim BGH einzureichen. Da das OLG keine Revision zuließ, wird usedSoft seinen Revisionsantrag noch diesen Monat direkt beim BGH stellen, um eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.