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Privatleute haften für unberechtigte WLAN-Nutzung durch Fremde

Karlsruhe (dpa) - Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des...

Autor:Redaktion connect-professional • 12.5.2010 • ca. 0:10 Min

…Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

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## Orte - [Bundesgerichtshof](Herrenstraße 45 a, D-76133 Karlsruhe)

## Redaktioneller Hinweis - Zusammenfassung bis 1200, ca. 30 Zl.