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Recht

Richter warnt vor Nutzung illegaler Videostreams

Ein Richter am Leipziger Amtsgericht hat im Verfahren um die Seite kino.to, die illegale Streams geschützter Medien angeboten hatte, auch die vermeintliche Grauzone bei Stream-Angeboten behandelt. Die Nutzung solcher Angebote sei »dem Grunde nach« in Deutschland strafbar.

Autor:Lars Bube • 28.12.2011 • ca. 0:35 Min

Die nach Ansicht des Richters strabare Nutzung illegaler Filme und Übertragungen aus dem Netz ist deutscher Alltag.

Dass viele Deutsche das nutzen illegaler Medienstream-Angebote diverser Internetseiten immer noch als Kavaliersdelikt abtun und sich in einer oft beschworenen rechtlichen Grauzone sicher fühlen, könnte schon bald ein Ende haben. Zumindest, wenn es nach Richter Mathias Winderlich geht. Im Rahmen der Verhandlung um die geschlossene Stream-Seite kino.to stellte er jetzt klar, dass sich auch die Nutzer solcher Angebote im eigentlichen Sinne strafbar machen. Selbst wenn die geschützten Inhalte bei diesem Verfahren nur kurz zwischengespeichert uns somit verfielfältigt würden, verstoße man damit »dem Grunde nach« gegen das Urheberrecht. Wird diese Auslegung von weiteren Gerichten bestätigt und eine Verfolgung gewünscht, beispielsweise über eine neuen Vorratsdatenspeicherung, könnte es eng werden für viele Internet-Filmfans in Deutschland.

Denn wie spätestens der Fall um kino.to zeigt, werden solche Angebote im Internet aus Deutschland täglich millionenfach genützt (siehe auch: Die Download/Charts der Raubkopierer