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Urteil des Monats

Schadensersatz bei Datenverlust

Schadensersatz bei Datenverlust Dass die versehentliche Vernichtung von fremden Daten zu erheblichen Schäden führen kann, musste der Mitarbeiter eines Unternehmens schmerzvoll erfahren.

Autor:Redaktion connect-professional • 27.3.2009 • ca. 0:40 Min

Antje Zimmerlich Rechtsanwältin von DLA Piper

Als der Sohn des Beklagten aus Versehen die Daten auf der Festplatte des betrieblichen PCs seines Vaters gelöscht hatte, forderte der Arbeitgeber die Kosten von 1,2 Millionen DM (erste Verhandlung vor Euro-Einführung) für die Wiederherstellung des ­Datenbestandes. Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 173/07) hat der Klage des Arbeitgebers in weiten Teilen stattgegeben und den ­Beklagten zur Zahlung von 70 Prozent des geforderten Betrages und nicht lediglich den Anschaffungskosten für eine neue Festplatte verurteilt. 30 Prozent der Kosten muss der Arbeitgeber selbst tragen, da er es unterlassen hatte, Sicherungskopien zu erstellen und ihn so ein Mitverschulden hinsichtlich der Schadenshöhe trifft. Da nicht nur durch die Wiederherstellung der Daten erhebliche Kosten verursacht werden können, sondern die fehlenden Daten – hier Planungsdaten eines Ingenieur­büros – zu Störungen im Betriebsablauf führen können, ist eine regelmäßige Datensicherung dringend zu empfehlen. Tritt dennoch ein Datenverlust auf, bleibt für den Schadensverursacher nur zur hoffen, dass er eine wirksame vertragliche Haftungsbegrenzung vereinbart hat.