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Schottische Lehrerin twittert sich zum Displinarverfahren

Eine Lehrerin aus dem schottischen Verwaltungsbezirk Argyll and Bute hat mit ihrem Twitter-Feed für einige Aufregung unter Eltern und Schulbehörden gesorgt: Unter anderem berichtete sie dort ausführlich über die täglichen Probleme mit ihren Schülern.

Autor:Lars Bube • 26.5.2009 • ca. 0:55 Min

Twitter statt Prügelstrafe ist auch keine Lösung, wie man in Schottland derzeit sieht.
Inhalt
  1. Schottische Lehrerin twittert sich zum Displinarverfahren
  2. Härtere Gangart in Deutschland

Im Hinblick auf den Micro-Blog-Dienst Twitter scheint sich immer mehr die Wahrheit herauszukristallisieren: Wer nichts zu sagen hat, twittert eben. Nach allerlei Stars, Sternchen und Politikern wollte jetzt auch eine schottische Mittelschullehrerin der Welt kundtun, was eigentlich niemanden interessiert. Themen fand die offenbar frustrierte Pädagogin täglich in ihren Klassenzimmern. In bis zu 40 Twittern pro Tag berichtete sie stets aktuell von Problemen im Unterricht und mit einzelnen Schülern. Erst nach einigen Wochen dieses virtuellen Schülermobbings wurde jetzt auch die zuständige Verwaltungsbehörde von Argyll and Bute Council auf den Twitter der Lehrerin aufmerksam und schritt sofort ein, indem sie ihr weitere Einlassungen dieser Art untersagte.

Außerdem soll es jetzt eine Untersuchung geben, ob und inwieweit die Lehrkraft bei den Blogs auch sensible Informationen zu einzelnen namentlich genannten Schülern preisgegeben hat, oder sich negativ über sie geäußert. Um sie disziplinarisch belangen zu können wird allerdings die Frage genauso wichtig sein, wann die Lehrerin ihre Frustnachrichten absetzte. Denn nach schottischem Recht ist es generell verboten, soziale Netzwerke und entsprechende Online-Dienste während der Unterrichtszeiten zu benutzen. Zumindest dagegen hat die Frau allerdings wahrscheinlich verstoßen, wie ihre Twitter nahe legen. Die Verwaltungsbehörde geht davon aus, dass die Lehrerin ihre Kommentare direkt während des Unterrichts über ihr Mobiltelefon einspeiste.