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Härtere Gangart in Deutschland

Autor:Lars Bube • 26.5.2009 • ca. 0:35 Min

Inhalt
  1. Schottische Lehrerin twittert sich zum Displinarverfahren
  2. Härtere Gangart in Deutschland

Dass in Deutschland bisher kein ähnlicher Fall bekannt wurde, liegt wohl hauptsächlich an der wesentlich restriktiveren Gesetzgebung. Hierzulande verbietet die Dienstverschwiegenheitspflicht den Pädagogen außerdienstlich nicht nur negative Aussagen über ihre Schüler, sondern jegliche Weitergabe von Detailkenntnissen. Hinzu kommen striktere Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsbestimmungen, die ebenfalls eingehalten werden müssen.

»Ich lege größten Wert auf eine konsequente Umsetzung der entsprechenden Schutzregelungen. Lehrer können sich zwar untereinander zu Schülern austauschen, diese Informationen dürfen den dienstlichen Raum aber nicht verlassen. Wer gegen diesen Grundsatz verstößt, muss, je nach Schwere des Vergehens, auch mit disziplinären Konsequenzen rechnen«, betont Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL). Von einem Eintrag in die Personalakte des Betroffenen bis zu einer Geldstrafe sei dabei alles möglich. »Bislang ist ein solcher Fall in Deutschland allerdings noch nicht vorgekommen«, zieht Kraus positive Bilanz der hiesigen Regelungen und ihrer Einhaltung durch die Lehrkräfte.