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Rechtsberatung zum Online-Handel

So funktioniert der rechtssichere Online-Handel mit IT-Geräten

Der Online-Handel mit elektronischen Geräten ist eine der echten juristischen Herausforderungen im e-Trade. Der Händler muss die komplexe Rechtslage zum elektronischen Fernabsatz beherrschen und die Bestimmungen zum Handel mit elektrischen Geräten beachten. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

Autor:Markus Reuter • 26.10.2010 • ca. 1:05 Min

Inhalt
  1. So funktioniert der rechtssichere Online-Handel mit IT-Geräten
  2. So funktioniert der rechtssichere Online-Handel mit IT-Geräten

Der erste Problemkreis, also der elektronische Handel als solcher, wurde kürzlich in einem „EU-Sweep“ genauer unter die Lupe genommen. Hierbei handelte es sich um eine koordinierte Ermittlungsaktion, bei der gezielt Onlineshops, die elektronische Geräte absetzen, auf die Einhaltung der gängigen Bestimmungen untersucht wurden.

Electronic Goods Sweep 2009

In 26 EU-Staaten sowie Norwegen und Island wurden insgesamt 369 Websites geprüft, wobei das erste Ergebnis erschreckend war: Gerade einmal 44% der untersuchten Websites waren rechtskonform, der Rest wies gravierende Mängel hinsichtlich Verbrauchersicherheit und Transparenz auf. Im Jahr 2010 lag die Quote bei deutlich besseren, aber immer noch ausbaufähigen 84%. Ergebnisse im Einzelnen:

86% boten hinreichende Informationen über Verbraucherrechte (2009: 64%)

94% boten hinreichende Information über die Gesamtkosten eines Kaufs (2009: 75%)

95% boten hinreichende Kontaktangaben zum Verkäufer (2009: 82%)

Konsequenzen

Der EU-sweep war natürlich dahingehend ein Erfolg, dass innerhalb eines Jahres die Zahl der „sicheren“ Onlineshops fast verdoppelt wurde. Alarmierend sollte aber sein, dass auch bei der zweiten Untersuchung noch ganze 16% der Shops gravierende Mängel aufwiesen. Wieder einmal zeigt sich: E-Trade ist eine komplizierte Angelegenheit, die eine entsprechende Vorbereitung bzw. Betreuung erfordert.

Die eigentliche Herausforderung liegt hierbei in der Dynamik des Rechts – im Zeitalter der EU ändern sich Rechtslagen fast täglich. Und waren es bislang „nur“ die nationalen Behörden und Abmahnsportler, die normgeplagte e-Trader jagen, so zeigt der Sweep recht deutlich, dass nun auch die EU selbst die Jagd eröffnet hat. Dieses Kontrollsystem soll übrigens institutionalisiert werden; für 2011 sind bereits weitere koordinierte Aktionen geplant.