Telekom kündigt ISDN-Kunden
Die Deutsche Telekom streicht die betagte Anschlussvariante »ISDN-Komfortanschluss« aus ihrem Angebot. Kunden, die einen solchen Anschluss noch nutzen, erhalten deshalb ab diesem Monat ein Kündigungsschreiben. Wie viele der rund 12 Millionen ISDN-Basisanschlussinhaber betroffen sind, verrät der Konzern nicht.

Aus für den ISDN-Komfortanschluss: Nach dem Willen der Telekom sollen Ihre Festnetzkunden moderne Produkte wie etwa »Call & Surf« nutzen. Nostalgiker, die noch immer beim »ISDN-Komfortanschluss« verharren, erhalten deshalb jetzt ein Kündigungsschreiben. »Hier handelt es sich um eine Bereinigung im Bereich alter Kundenbestände«, erläutert Telekom-Sprecher Frank Domagala im Gespräch mit CRN. Die Deutsche Telekom AG wolle ihre Effizienz und Beratungsqualität steigern – dies sei nur ohne den Ballast von Altprodukten möglich.
Ziel der Kündigungsaktion ist es natürlich nicht, die Kunden zu verlieren. Damit sie nach dem ersten Schock zügig Angebote wie »Call & Surf« auswählen, hat der Bonner Konzern eigens eine kostenlose Hotline eingerichtet, die dann natürlich das neue Produkt empfiehlt. Die dem Branchenverband VATM angeschlossene Konkurrenz ist angesichts dieser Verkaufsberatung stocksauer: Das Ziel des Bonner Konzerns sei es, die Kunden in hochpreisigere Verträge mit längeren Laufzeiten zu locken, ist VATM-Geschäftsführer Grützner überzeugt. Tatsächlich können die Altverträge kundenseitig innerhalb einer Woche gekündigt werden, während die aktuellen Angebote 24 Monate Laufzeit beinhalten.
Wichtig für Fachhändler, die wegen der Kündigung irritierte Kunden beraten: Die Telekom-Kündigung betrifft laut VATM auch zugebuchte DSL-Anschlüsse, Internetzugänge sowie alle weiteren zugebuchten Produkte - und damit auch die Verträge mit Wettbewerbern! Will der Kunde aufgrund der Kündigung nicht länger Telekom-Kunde bleiben, sollten Fachhändler ihm den Wechsel zu einem Wettbewerber empfehlen, rät VATM-Geschäftsführer Grützner. Betroffene Kunden sollten sich außerdem bei der Bundesnetzagentur oder beim Verbraucherzentralen-Bundesverband beschweren und der Kündigung widersprechen, meint der VATM.