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Unwägbare Kostenrisiken für den Komponentenmarkt

Im Rahmen des neuen Urhebergesetzes fordert die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) rückwirkend seit Anfang dieses Jahres eine Urhebervergütung auf digitale Speichermedien. Dadurch drohen Herstellern, Importeuren und Händlern von Festplatten nur schwer kalkulierbare Kostenrisiken. CRN klärt über die neuen Abgaberegelungen auf.

Autor:Joachim Gartz • 27.10.2008 • ca. 1:15 Min

Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA im Bereich Musik, wollen durch das neue Gesetz einen Urheber-Vergütungsanspruch für alle digitalen Medien durchsetzen.

Alle Beteiligten haften gesamtschuldnerisch

Alle Beteiligten haften gesamtschuldnerisch

Im Channel herrscht derzeit große Verunsicherung darüber, welche Konsequenzen das neue Urheberrecht für Hersteller, Importeure und Händler beinhaltet. Zudem hat Apple erst vor kurzem mit seiner mittlerweile revidierten Weigerung, Urheberabgaben an die ZPÜ zu entrichten, seine Partner erheblich irritiert. Denn die neuen Abgaben führen zu weiteren Belastungen für den Handel. Sie stellen letztlich nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in Frage, sondern fördern auch noch den Graumarkt.

Doch worum geht es eigentlich? Grundsätzlich wollen die Verwertungsgesellschaften mit dem neuen Gesetz, das rückwirkend ab Anfang dieses Jahres in Kraft tritt, einen Urheber-Vergütungsanspruch auf alle digitalen Medien, wie Festplatten, Speicherkarten und USB-Sticks durchsetzen. Für den Schutz des Urheberrechts im Musikbereich engagiert sich die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) fungiert dabei als die Inkassogesellschaft der GEMA.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Industrie- Verbänden wie zum Beispiel Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) und ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie) wird über die Höhe der jeweiligen Zahlung für eine bestimmte Produktkategorie verhandelt. Derzeit laufen neben dem Produktbereich Speichermedien unter anderem auch Verhandlungen über die Höhe der Abgaben auf PCs und Mobiltelefone.

Aber: Niemand weiß, wie hoch die Abgabe letztlich sein wird. Aus diesem Grund sind die Unternehmen zu Rückstellungen in Milliardenhöhe gezwungen, die gegenüber den Behörden als Importeure nach Deutschland auftreten. »Händler sollten auf jeden Fall ihren lokalen Lieferanten befragen, wie dieser zum Thema Urheberrechtsabgabe und Gesamtvertrag steht. Denn vielen Händlern ist bisher nicht bewusst, dass alle Beteiligten gesamtschuldnerisch haften«, betont Michael Thedens, Sales Manager bei Transcend gegenüber Computer Reseller News, der im Bitkom als Vertreter der Speicherbranche an den Verhandlungen beteiligt ist.