Im Einzelhandel läuten die Alarmglocken
- Unwägbare Kostenrisiken für den Komponentenmarkt
- Abgabenhöhe – ein Buch mit sieben Siegel
- Im Einzelhandel läuten die Alarmglocken
- Mehr als 400 Euro Gebühren pro Arbeitsplatz

Bernd Breinbauer, Regional Sales Director für Zentraleuropa bei Seagate, hält die von der ZPÜ geforderten rückwirkenden Urheberabgaben auf Speichermedien für unverantwortbar: Der Ansatz sei schon vom Prinzip her falsch, da eine Festplatte ohne Zusatzgerät kein Speichermedium darstelle. »Für Zusatzgeräte, sei es ein PC, MP3-Player, oder DVR erhebt die GEMA doch bereits Gebühren.« Durch die Kaskadierung der Gebührenordnung auf verschiedene Komponenten eines PCs wie optische Laufwerke, Festplatten oder auch USB-Sticks, verschaffe sich die GEMA gleich mehrfachen Zugriff auf den Geldbeutel der Anwender.
Letztendlich bezahle der Endkunde die Rechnung, denn Produkte, die in Deutschland verkauft werden, seien damit unverhältnismäßig teurer. Die drohende Verteuerung von Speichermedien wirke sich auch negativ auf den Standort Deutschland aus: »Der Kunde kauft dann einfach außerhalb Deutschlands per Mausklick – die offenen Grenzen innerhalb Europas sind kein Hindernis beim Import. Fragt sich nur, ob der Endkunde nach dem Import die anfallenden Copyright-Gebühren abführt?«, gibt Breinbauer zu bedenken. Der zur Zeit für rund 240 Euro im Handel angebotene »iPod Classic« mit 120 GByte Speicher könnte sich beispielsweise durch die neue Urhebervergütung um mehr als 100 Euro verteuern.
Die Firma Apple wollte sich dies nicht gefallen lassen und weigerte sich, Urheberabgaben zu übernehmen. Nachdem die Broadliner Ingram Micro und Tech Data daraufhin die HEKs für Apple-Produkte erhöht hatten, hat Apple mittlerweile seine rebellische Haltung gegenüber den Verwertungsgesellschaften aufgegeben. Schließlich wollte Apple es nicht dazu kommen lassen, dass zum Jahresendgeschäft iPods aus den Regalen der Händler verschwinden, weil diese aufgrund zu hoher HEKs keine Marge mehr machen können.
Der Festplattenhersteller Seagate ist dagegen von den Urheberabgaben nur indirekt betroffen, da er eine deutsche Vertriebsniederlassung besitzt und nicht als Importeur von Speichermedien auftritt. Seagate-Chef Breinbauer meint jedoch, dass Deutschland mit seiner Gesetzgebung eine Insellösung schaffe, anstatt eine einheitliche Regelung innerhalb der EU anzustreben: »Für alle Großhändler und OEMs ist die Abgabe ein zusätzlicher bürokratischer Verwaltungsaufwand, der dazu führt, dass die Geschäftstätigkeit außerhalb Deutschlands angesiedelt wird. Zudem wird der Graumarkt gefördert. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird in Frage gestellt, da alles was von hier kommt, teurer und somit nicht konkurrenzfähig sein wird«, so Breinbauer.
Die geplanten Gebühren seien zudem an die Speicherkapazität gekoppelt, was schon bald dazu führen werde, dass die Gebühren höher ausfallen würden, als die Kosten für eine Festplatte: »Der ASP (Average Selling Price) ist für Festplatten negativ, das heißt, er reduziert sich über die Zeit. Koppelt man die geplanten Gebühren an die Kapazität, die jährlich um rund 40 bis 50 Prozent wächst, kann man sich ausrechnen, wann die Copyright-Gebühren die Kosten der Festplatte übersteigen«, warnt Breinbauer.