Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs . Die Anfang vergangenen Jahres gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf PCs mit Internetanschluss eingereicht. Damit soll die im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthaltene und ansonsten am 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC und multimediafähige Mobiltelefone abgewehrt werden.
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs
Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde sind drei Personen, die als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Finanziell unterstützt wird sie durch die Bundesarchitektenkammer und Einzelpersonen. »Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten« begründet Rechtsanwältin Petra Marwitz aus Frankfurt am Main, die auch Vorsitzende des VRGZ ist, die Verfassungsbeschwerde. Bislang habe jeder durch die Bereithaltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entschieden, ob Gebühren fällig werden. Bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bestimmten nun aber die Rundfunkanstalten durch die Wahl der Verbreitungswege, welche Geräte zu Rundfunkempfangsgeräten werden. Im Klartext: Die Sender müssten ja kein Internetradio anbieten, da sie es aber tun, zwingen sie im Sinne der Änderungen zum Staatsvertrag, Besitzer von PC mit Internetzugang, Gebühren zu entrichten. Der Verein sieht insbesondere Selbstständige, Handwerker und Gewerbetreibenden von der Neuregelung betroffen: Selbst wenn sie kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithielten, müssten sie, da sie im Besitz eines entsprechenden PC sind, Gebühren entrichten. Aber auch Personen, die in ihren privaten Räumlichkeiten einen Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen wie dies etwa bei Lehrern, Richtern oder Studenten der Fall sei, müssten ab dem 1. Januar 2007 knapp über 17 Euro pro Monat bezahlen- obwohl sie mit ihrem PC nicht fernsehen. Auch für multimediafähige Mobiltelefone will die GEZ ab dem 1. Januar 2007 Gebühren verlangen.