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Vorischt bei Kartenmaterial!

Immer wieder laden sich Firmen und Privatleute ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte von Karthographie-Verlagen aus dem Internet und stellen sie auf die eigene Homepage. Viele von ihnen landen wegen Urherberrechts-Verletzung vor Gericht, wie zuletzt ein ehemaliges Münchner Wirtepaar vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts München I.

Autor:Redaktion connect-professional • 9.12.2008 • ca. 1:10 Min

Dürfen nur gegen die in den meisten Fällen gebührenpflichtige Genehmigung des Urhebers auf der eigenen Homepage eingesetzt werden: Karten.

Im Fall, den die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I verhandelte (Az. 7 O 330/08; nicht rechtskräftig), wurden für die Homepage einer Münchner Kneipe am Marienplatz Stadtplanausschnitte als Wegweiser ohne Einwilligung des Urhebers eingesetzt.

Das Besondere: Die mittlerweile getrennt lebenden Münchner Wirtsleute beteuerten beide ihre Unschuld und schoben sich die Angelegenheit gegenseitig in die Schuhe. Er berief sich darauf, nur Inhaber der Kneipe zu sein, während sie Inhaberin der Domain sei und deshalb allein den Inhalt zu verantworten habe. Auch sie wollte allerdings von der ganzen Angelegenheit nichts gewusst haben; er habe die Domain hinter ihrem Rücken auf ihren Namen angemeldet und die fragliche Seite ins Netz gestellt. Und überhaupt: Wer - bitteschön - sollte die Seite überhaupt je aufgerufen haben?

In der mündlichen Verhandlung räumte er schließlich ein, ein Gast habe den Wirtsleuten angeboten, die Website ihrer früheren Wirtschaft auf das neue gemeinsame Lokal umzustellen. Das Ergebnis (samt Stadtplanausschnitt) habe man sich dann auch gemeinsam im Internet angesehen.

Das Gericht verurteilte nun beide Wirtsleute zur Schadensersatzleistung und nahm dabei an, dass auch sie von Anfang an Bescheid gewusst hatte. Das Gericht nahm ihr nicht ab, dass alles hinter ihrem Rücken geschehen sein sollte: Irgendjemand musste dem Gast ja die Zugangsdaten für die frühere Domain gegeben haben. Außerdem buchte der Internetprovider die Gebühren für die Website regelmäßig von ihrem Konto ab. Sie habe geglaubt - so ließ sie das Gericht wissen - es habe sich dabei um »Aktivitäten ihres Sohnes« gehandelt.

Die Autorin:Verena Eckert ist Rechtsanwältin bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu ihren Fachgebieten zählen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Medienrecht .