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Effizienzklassen und das Wettbewerbsrecht

Wenn »Klasse A« nur der dritte Platz ist

Die Retailkette Media Markt bewarb einen Kühlschrank der Energieeffizienzklasse »A+« mit der Formel »sehr sparsam im Verbrauch«. Ein Wettbewerbsverband störte sich daran, da »A+« nur die drittbeste Effizienzklasse sei – und bekam nun vor Gericht Recht.

Autor:Matthias Hell • 11.8.2010 • ca. 1:50 Min

Inhalt
  1. Wenn »Klasse A« nur der dritte Platz ist
  2. Problemstellung in der Werbung

In dem vor dem LG Freiburg (Urteil vom 12.07.2010, Az. 12 O 37/10) verhandelten Fall bewarb Media Markt in seinem »Agenda 2010«-Prospekt ein Kühlgerät der Effizienzklasse »A+« mit der Formel »sehr sparsam im Verbrauch« – zu Unrecht, wie ein Wettbewerbsverband befand. Schließlich gehörten heutzutage fast 17 Prozent aller erhältlichen Kühlgeräte der höheren Effizienzklasse »A++« an, außerdem weise das beworbene Gerät innerhalb seiner Klasse »A+« lediglich durchschnittliche Werte auf. Von »sehr sparsam im Verbrauch« könne also keine Rede sein.

Die Richter schlossen sich dieser Ansicht an. Der Verbraucher werde durch diese Aussage in die Irre geführt, da die Formel eine Qualität des Geräts impliziere, die dieses gar nicht habe:

»Vorliegend ist die Aussage ‚sehr sparsam im Energieverbrauch‘ als eine vom von der Werbung der Beklagten angesprochenen Verbraucher ernst genommene Beschreibung der Ware zu qualifizieren, der ein klar ermittelbarer Erklärungswert über eine wesentliche Eigenschaft des beworbenen Produkts zukommt. […] Die Beklagte nimmt mit der angegriffenen Werbung zwar keine Spitzenstellung in Anspruch, der Werbeaussage ist jedoch durchaus die Behauptung zu entnehmen, dass das Gefriergerät zu einer Spitzengruppe gehört. Die Aussage ‚sehr sparsam‘ ist im Vergleich zu der Bezeichnung eines Geräts als sparsam ein Plus. […] Damit behauptet die Beklagte, die Kühlgefrierkombination gehöre im Hinblick auf den Energieverbrauch zu der Spitzengruppe der auf dem Markt befindlichen Kühlgeräte. […] Tatsächlich ist, worauf in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien eingegangen worden ist, unstreitig, dass mehr als 50 % aller Geräte heute zu den beiden höchsten Energieeffizienzklassen zählen, wobei die Klasse A++ alleine selbst 17 % ausmacht. Unter diesen Umständen kann ein Gerät, das nur zu der Energieeffizienzklasse A+ gehört, nicht mehr als ‚sehr sparsam im Energieverbrauch‘ bezeichnet werden. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine erhebliche Irreführung des Verbrauchers.«

Auch die Tatsache, dass neben der irreführenden Formulierung auch die korrekte Effizienzklasse A+ angegeben war, konnte an dieser Rechtsauffassung nichts ändern:

»Das Gericht kann sich der Auffassung der Beklagten, die dargelegte Irreführung werde dadurch korrigiert, dass die Energieeffizienzklasse des Geräts zutreffend mit A+ angegebenen werde, nicht anschließen. Selbst der aufgeklärte Verbraucher weiß nicht, dass heutzutage mehr als 50 % aller Geräte zu den beiden höchsten Effizienzklassen zählen. Dasselbe gilt hinsichtlich des Umstandes, dass bereits 17 % aller Geräte die Energieeffizienzklasse A++ haben. Aufgrund der Bezeichnung ‚sehr sparsam‘ erwartet er vielmehr, dass sich das Gerät im obersten Bereich der Sparsamkeit bewegt. Letzteres ist aus den dargelegten Gründen nicht der Fall. Ohnehin können ergänzende Hinweise immer nur der Aufklärung bei missverständlichen Ausdrücken dienen, nicht aber objektiv falsche Angaben korrigieren […].«