Den von der Telekom im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geforderten weiteren Abbau von Regulierung hält Kleint vor dem Hintergrund der durch den Breko ermittelten Marktzahlen für nicht gerechtfertigt. „Voraussetzung für eine weitere Rückführung der Regulierung wäre ein nachhaltiger und auf Dauer selbst tragender Wettbewerb, vor allem bei den Breitbandanschlüssen. Diesen Wettbewerbsstand haben wir noch nicht erreicht“, so der Breko-Präsident weiter.
Kleint verweist zudem darauf, dass es bereits unter aktuell geltendem Recht zu einer erheblichen Rückführung der Telekom-Regulierung gekommen ist. So werde die Telekom auf den Endkundenmärkten trotz hoher Marktanteile praktisch nicht mehr reguliert, bei den Vorleistungen des Marktbeherrschers für andere Unternehmen bestehe in weiten Bereichen allenfalls noch eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht, statt der früher üblichen Vorab-Kontrolle der Zugangsentgelte.
„Insgesamt ist die Telekom mit dem bisherigen flexiblen Regulierungsrahmen und seiner Handhabung durch die Bundesnetzagentur, die Verwaltungsgerichte und die Europäische Kommission deutlich besser gefahren, als sie zugibt“, stellt Kleint klar. „Der Regulierer muss vielmehr umgekehrt darauf aufmerksam machen, dass sich in neuen Märkten für High-Speed-Netze nicht ungesunde Marktstrukturen mit dauerhaft hohen Marktanteilen des Ex-Monopolisten etablieren.“ Neben der eher Telekom-freundlichen Regulierung sieht Kleint weitere strukturelle Wettbewerbsvorteile des Branchenriesen: „Der Zugang zum Kapitalmarkt ist für die Telekom deutlich einfacher als für ihre Wettbewerber. Auch diesbezüglich muss zum Beispiel durch entsprechende zinsvergünstigte Darlehen der Förderbanken ein chancengleicher Wettbewerb gewährleistet werden.“