Zum Inhalt springen
Formulierungen zu undurchsichtig

Garantiebedingungen von Apple waren unzulässig

Das Kammergericht Berlin hat Apples Garantiebedingungen für unzulässig erklärt.

Autor:Peter Tischer • 13.11.2015 • ca. 0:35 Min

© Apple
Inhalt
  1. Garantiebedingungen von Apple waren unzulässig
  2. Unverständliche Formulierungen

Auch in zweiter Instanz gaben deutsche Gerichte dem Bundeszentrale Verbraucherverband mit seinem Vorwurf Recht, Apple habe die Haftung für Produktmängel unzulässig eingeschränkt. Nach einem ersten Urteil des Landgerichts Berlin im November letzten Jahres erklärte nun auch das Kammergericht Berlin 16 Klauseln aus einer Herstellergarantie von Apple für unzulässig. Betroffen sind elf Klauseln der einjährigen Herstellergarantie und fünf der kostenpflichtigen Garantieerweiterung »Care Protection Plan«. Zwar hatte Apple nach der Klageerhebung die strittigen Bedingungen geändert, aber die vom Bundesverband geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollen.

Das Kammergericht monierte in den Bedingungen einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. In Deutschland muss eine Garantieerklärung einfach und verständlich verfasst sein und die Rechte des Vertragspartners präzise beschreiben. Aus ihr muss hervorgehen, dass die Rechte auf Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungspflichten gelten und diese in keinem Fall einschränken, so die Meinung der Richter.