Viele Unternehmen weltweit sind der Meinung, die Pflichten aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bereits abzudecken. Sie liegen falsch. Das ist nur eines der Ergebnisse einer Umfrage von Veritas Technologies.
Der Veritas 2017 GDPR Report zeigt: Weltweit erklärte fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten, das eigene Unternehmen erfülle die wichtigsten Regelungen der Verordnung. Als dieselben Firmen nach spezifischen Regelungen aus der DSGVO befragt wurden, sahen sie bei sich allerdings Nachholbedarf, so dass sie sehr wahrscheinlich nicht compliant sind. Berücksichtigt man auch diese Antworten, sind unter dem Strich nur noch zwei Prozent der Unternehmen weltweit tatsächlich auf die Verordnung vorbereitet.
Die größten Schwierigkeiten haben Firmen damit, bei Datenverlusten den Überblick zu behalten. Von den Befragten, die eigenen Angaben zufolge auf die Verordnung vorbereitet sind, hat fast die Hälfte (48 Prozent) keine Einsicht in sämtliche Vorfälle, bei denen personenbezogene Daten verloren gehen. Ganze 60 Prozent sehen sich nicht in der Lage, ein Datenleck binnen 72 Stunden zu entdecken und zu melden – dabei ist das eine essenzielle Forderung aus der DSGVO. Ob Krankenakte, Email-Adresse oder Passwort – meldet eine Organisation den Verlust von personenbezogenen Daten zu spät, handelt sie nicht konform zu den neuen Regelungen.
Die Studienergebnisse zeigen, dass Organisationen, die sich bereits als compliant einstufen, ihre Stategien überdenken sollten. Handeln sie nicht entsprechend, drohen hohe Bußgelder, die sich auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder mindestens 20 Millionen Euro belaufen können.
Gefahr durch ehemalige Mitarbeiter
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, sollte er auf keine Unternehmensdaten mehr zugreifen dürfen. Das geschieht meist, indem seine Systemzugänge und -profile gelöscht werden. Dies ist ein wichtiger Prozess, um finanzielle oder Image-Schäden zu vermeiden. Trotzdem erklärte die Hälfte der „DSGVO-konformen“ Unternehmen, dass ihre ehemaligen Mitarbeiter weiterhin Zugriff auf Unternehmensdaten hätten. Dieses Ergebnis zeigt, dass auch die Firmen, die von ihrer DSGVO-Compliance überzeugt sind, anfällig sind für mögliche Sicherheitslücken.
„Recht auf Vergessenwerden” bereitet Probleme
Laut DSGVO haben alle Verbraucher das Recht zu fordern, dass ihre eigenen personenbezogenen Daten aus Datenbanken von Unternehmen gelöscht werden. Das wird jedoch zum Problem – auch für Organisationen, die sich nach eigenen Angaben bestens vorbereitet fühlen. 18 Prozent räumten ein, personenbezogene Daten nicht zeitnah suchen, finden und löschen zu können. Weitere 13 Prozent sind nicht in der Lage,
Ebenfalls 13 Prozent gestanden, dass die Quellen der Daten und ihr Verwendungszweck nicht klar definiert sind. Auch das verstößt gegen die DSGVO. Organisationen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten ausschließlich für den ursprünglichen Verwendungszweck verwendet und danach gelöscht werden.