Änderungen zum 1. Dezember

Telefonrechnung mit Kündigungsfrist

29. November 2017, 14:10 Uhr | Lars Bube

Ab dem 1. Dezember gelten für Telefon- und Internetanbieter neue Informationspflichten gegenüber ihren Kunden.

Zum Jahreswechsel treten traditionell zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die Neuerungen, die ab dem 1. Dezember gelten, sind hingegen vergleichsweise überschaubar. Im Mittelpunkt steht ein verbesserter Verbraucherschutz bei Telefonverträgen.

TELEKOMMUNIKATION: Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden. Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen - einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.

INTERNATIONAL: Das deutsch-albanische Abkommen über soziale Sicherheit tritt ebenfalls zum 1. Dezember in Kraft. Von der darin vereinbarten Koordination der jeweiligen Rentenversicherungssysteme profitieren Versicherte, die vorübergehend im jeweils anderen Staat arbeiten und dort Rentenbeiträge


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Matchmaker+