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Bundesnetzagentur

Telekommunikations-Beschwerden auf Höchststand

Rund 290.000 Verbraucherbeschwerden zum Telekommunikationsbereich hat die Bundesnetzagentur 2017 erhalten. Im Jahr 2016 waren es nur 220.000 Beschwerden.

Autor:Elke von Rekowski • 14.1.2018 • ca. 1:50 Min

Die Bundesnetzagentur hat 2017 rund 290.000 Verbraucherbeschwerden zum Telekommunikationsbereich erhalten.
© alphaspirit/fotolia.com

Die Zahl der Verbraucherbeschwerden bei der Bundesnetzagentur zum Telekommunikationsbereich sind im Jahr 2017 rasant angestiegen. »Nie zuvor haben sich so viele Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschwert wie in diesem Jahr«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Seiner Einschätzung nach zeigt die hohe Zahl der Anfragen, dass die Bundesnetzagentur bei Telekommunikationsthemen als Behörde für Verbraucherfragen wahrgenommen wird und auch das Vertrauen der Verbraucher genießt. »Oft können wir konkret helfen, zum Beispiel, wenn beim Wechsel des Anbieters Probleme auftreten. Gegen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung gehen wir konsequent vor«, so Homann.

Zum Missbrauch von Rufnummern sind 2017 über 160.000 schriftliche Beschwerden und Anfragen eingegangen. Rund 700 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur zur Bekämpfung des Missbrauchs abgeschaltet und in 69 Fällen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote verhängt. Zum Jahresende verzeichnete die Behörde ein besonders hohes Beschwerdeaufkommen zu Ping-Anrufen. Von Oktober bis Dezember 2017 sind 60.000 schriftliche Beschwerden eingegangen. Von Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 waren es rund 15.000 Beschwerden. Um Verbraucher vor teuren Rückrufen infolge von Ping-Anrufen zu schützen, hat die Bundesnetzagentur im Dezember angeordnet, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss.

Immer mehr unerlaubte Telefonwerbung

Auch im vergangenen Jahr ist die Zahl der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung deutlich angestiegen. Bis Ende November 2017 gingen über 52.000 schriftliche Beschwerden ein. Im Jahr zuvor waren es rund 29.000 Fälle. Wegen unerlaubter Telefonwerbung wurden im Jahr 2017 insgesamt Bußgelder in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro verhängt. Im Jahr 2016 waren es 900.000 Euro, im Jahr 2015 rund 460.000 Euro. Die Bundesnetzagentur hat 2017 auch erstmals das höchstmögliche Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe von 300.000 Euro gegen ein Energieunternehmen verhängt. Es hatte mehrere tausend Verbraucher in massiver und höchst manipulativer Form über einen langen Zeitraum belästigt.

Mangelnde Erreichbarkeit

Rund 78.000 Anfragen und Beschwerden sind 2017 beim Verbraucherservice Telekommunikation der Bundesnetzagentur eingegangen. In den meisten Fällen ging es dabei um Störungen von Teilnehmeranschlüssen sowie Probleme beim Umzug oder bei der Neubereitstellung von Anschlüssen. Auffällig häufig wurde die mangelnde Erreichbarkeit der Anbieter-Kundenservices beklagt.

Die meisten Anbieterwechsel laufen glatt

Leicht auf 17.000 Fälle gesunken sind die Beschwerdezahlen zu Anbieterwechseln. In 3.000 Fällen musste die Bundesnetzagentur in Form von Eskalationsverfahren bei den Unternehmen sicherstellen, dass der Wechsel des Anbieters möglichst zügig abgeschlossen wird. In diesen Fällen war es zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen, die länger als einen Kalendertag andauerte. Der Anteil der Anbieterwechsel, die fehlerbehaftet sind und die bei der Bundesnetzagentur eskaliert werden musste, lag bei Festnetzanschlüssen deutlich unter einem Prozent. Über 99 Prozent der Anbieterwechsel verliefen somit reibungslos.