Internet-Missbrauch

Abofallen-Betrüger zu Haftstrafen verurteilt

2. April 2012, 10:03 Uhr | Folker Lück
Abofallen im Internet: Onlinebetrug endet für Hamburger Bande im Knast. (Foto: Rike/pixelio.de)

Rund 65.000 Internetnutzer sind einer Bande von Abo-Betrügern ins Netz gegangen, die über zwei Jahre hinweg insgesamt 4,5 Millionen Euro ergaunerten. Das Landgericht Hamburg hat jetzt gegen die sieben Angeklagten Haft- und Geldstrafen verhängt.

Das Landgericht Hamburg hat kürzlich sieben Angeklagte wegen gewerbs- und bandenmäßgen Betrugs mit Abofallen im Internet verurteilt. Die sieben Männer erhielten Haftstrafen zwischen einem Jahr und drei Jahren und neun Monaten und müssen Geldstrafen zahlen (Az.: 608 KLs 8/11). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten über mehr als zwei Jahre hinweg von Internetnutzern Geld verlangten, die ansonsten kostenlose Dienste im Internet wie Downloads von Freeware auf speziell von den Betrügern betriebenen Portalen nutzen. Rund 65000 Nutzer tappten in die Abofalle.

Die Täter, zu denen auch ein Rechtsanwalt gehörte, der die Mahnungen verschickte, nahmen auf diese Weise mehr als 4,5 Millionen Euro ein. Die Bande hatte so genannte »Sinnlosangebote« unterbreitet und dafür Geld zwischen 60 und 84 Euro verlangt. Der Hinweis auf die Kostenpflicht war, wie bei Abofallen üblich, gezielt verschleiert. Wer nicht zahlte, wurde durch Mahnungen eingeschüchtert.

Der Kopf der Bande, der auch die Webseite konzipierte, wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten. Die drei übrigen Angeklagten kamen mit Geldstrafen davon.

Der Gesetzgeber hat bereits auf zahlreiche Fälle von Abo-Betrügern im Internet reagiert und kommerzielle Webseiten zur Einführung eines so genannten Buttons verpflichtet. Wer E-Commerce-Plattformen betreibt und Geld von Internetnutzern verlangt, muss künftig die Zahlungspflicht und den Betrag gut sichtbar auf der Webseite platzieren. Der Käufer einer Ware, beziehungsweise Dienstleistung muss dem Vertrag ausdrücklich zustimmen und per Klick bestätigen. Abobetrügern wird somit endlich der Boden entzogen.


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