Urteil im Telekom-Prozess

Bewährungsstrafe für Hacker »Spiderman«

28. Juli 2017, 15:13 Uhr | Peter Tischer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Hacker packt aus

Am ersten Verhandlungstag hatte er britische Hacker, der im Netz unter den Decknamen »Spiderman« und »Peter Parker« unterwegs war, seinen Plan detailliert geschildert: Im Auftrag eines liberianischen Telekommunikationsunternehmens habe er einen weltweiten Angriff auf »Speedport-Router« gestartet, um daraus ein Botnet zu machen. Mit diesem Netzwerk - einer Art Armada aus Millionen von unbemerkt zusammengeschalteten Elektronik-Geräten - sollte er anschließend einen konzentrierten Angriff auf ein liberianisches Konkurrenz-Unternehmen starten und dieses lahm legen.

Die bestehende Sicherheitslücke der Speedport-Router sei in der Szene seit Jahren bekannt, hatte der Angeklagte ausgesagt. Den Quellcode könne man im Netz ganz einfach herunterlanden. Sein Lohn für den Angriff: 10 000 Dollar.

»Bei der Aktion ging er allerdings sehr amateurhaft vor«, so fasste der Verteidiger des 29-Jährigen, Markus Bündgens, die Vorgehensweise zusammen. Oberstaatsanwalt Markus Hartmann sprach von einem »Flüchtigkeitsfehler«: Der Hacker schrieb offenbar eine Programmierzeile zuviel, die bei den Geräten der Deutschen Telekom auf Widerstand stieß. Wegen Überlastung schalteten sie sich schließlich ab.

Mehrere Telekom-Mitarbeiter erklärten zudem im Zeugenstand, dass die Router des Unternehmens aufgrund anderer Einstellungen gegen die Schadstoffsoftware immun gewesen seien.

Durch den Ausfall der Telekom-Geräte war der Angriff überhaupt erst aufgefallen. Das Bundeskriminalamt hatte daraufhin mit die Ermittlungen aufgenommen. Gemeinsam mit Europol war man dem 29-Jährigen auf die Spur gekommen, der im Februar an einem Londoner Flughafen festgenommen wurde. Die nordrhein-westfälische Staatsanwaltschaft mit Schwerpunkt Cyberkriminalität in Köln erhob Anklage. »Der ganze Fall ist also Glück im Unglück«, sagte Richter Wuttke.

Die Sprecherin der Deutschen Telekom wollte das Strafmaß am Freitag nicht kommentieren. »Das können und werden wir nicht bewerten«, sagte Alexia Sailer. »Uns ist vor allem wichtig, dass Zeichen gesetzt werden, dass solche Vergehen verfolgt und geahndet werden.« Das Unternehmen werde jedoch prüfen, ob es noch zivilrechtlich gegen den Hacker vorgehe.

Auf freien Fuß kommt dieser übrigens nicht. Von der Untersuchungshaft geht es direkt in die Abschiebehaft: Denn Großbritannien hat die Auslieferung des 29-Jährigen beantragt. In seinem Heimatland wird wegen weiterer Hacker-Angriffe und Banken-Erpressung gegen ihn ermittelt.


  1. Bewährungsstrafe für Hacker »Spiderman«
  2. Hacker packt aus

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Deutsche Telekom GB MWD OD14

Weitere Artikel zu dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Matchmaker+