Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Richtlinie für ersetzendes Scannen veröffentlicht.
In Unternehmen wandelt sich der Dokumenten-Workflow in Richtung Digitalisierung. Noch landen aber auch »analoge« Dokumente wie Briefe oder Rechnungen im Postfach. Damit kostenintensive Archive vermieden werden können, nimmt jedoch gleichzeitig das Bedürfnis zu, Papierdokumente anschließend zu vernichten. Aufgrund vielfältiger Scanlösungen am Markt, die bei der Umsetzung von Sicherheitsvorgaben stark variieren oder aus einer ganzheitlichen informationstechnischen Betrachtung heraus unvollständig sind, führt dies laut BSI zu Unsicherheit in der praktischen Anwendung. Die Technischen Richtlinie »TR-Resiscan-TR 03138« hat zum Ziel, diese Lücke zwischen abstrakten und uneinheitlichen rechtlichen Anforderungen sowie der zuverlässigen technischen Realisierung des Scannens zu schließen.