Digitale Erpressung

Bundeskriminalamt warnt vor neuer Angriffswelle

25. März 2013, 11:09 Uhr | Elke von Rekowski
Das BKA vermeldet erneute Fälle von fieser Online-Erpressung (Foto: Sergey Nivens - Fotolia.com).

Auf eine besonders dreiste Masche skrupelloser Internetbetrüger macht jetzt das Bundeskriminalamt (BKA) aufmerksam. Eine Schadsoftware wird auf den Computer geschleust und sperrt ihn, so dass der Überfallene den Rechner nicht mehr nutzen kann.

Gleichzeitig erscheint ein Popup-Fenster mit einer vermeintlichen Meldung des BKA und es wird behauptet, dass die Funktion des Computers »aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt« sei. Außerdem werden Rechtsverletzungen angeführt, die angeblich die Ursache für die Sperrung sein sollen. Bei der aktuellen Variante der Schadsoftware (Ransomware) werden vier Fotos mit jugendpornografischen Darstellungen eingeblendet. Gleichzeitig sieht das Opfer einen Text auf seinem gekaperten Rechner, in dem behauptet wird, dass »die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt« worden sei. Darüber hinaus fordern die Gangster die Zahlung von 100 Euro über Kash oder Paysafecard. Für diesen Fall wird dem Anwender ein Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zugesichert.

Das Bundeskriminalamt weist eindringlich darauf hin, nicht der Urheber dieser Meldung zu sein. Auf keinen Fall sollten Anwender auf diese Masche hereinfallen und den geforderten Betrag zahlen. Zudem sei ein so befallener Rechner bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert habe, um das Popup-Fenster zu generieren. Aus diesem Grund ist es den Experten zufolge höchst unwahrscheinlich, dass der Computer nach der Zahlung des Erpressergeldes wieder genutzt werden kann.

Das BKA rät Nutzern außerdem dazu, den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer Anti-Viren-Software sowie aller installierten Programme auf dem aktuellen Stand halten. Außerdem gelte es bei einer Infektion des Computers mit dieser Ransomware zu beachten, dass die Sicherung der enthaltenen jugendpornografischen Abbildung bereits eine Besitzverschaffung bzw. ein strafbarer Besitz von Jugendpornografie ist. Infos gibt es unter www.botfrei.de.


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+