Spionagekameras, die sich in Alltagsgegenständen verstecken, sind in Deutschland verboten. In den vergangenen Wochen ist die Bundesnetzagentur verstärkt gegen Verkäufer und Käufer der Geräte vorgegangen.
Im Internet sind Spionagekameras auf den unterschiedlichsten Verkaufsplattformen zu finden, doch in den vergangenen Wochen hat die Bundesnetzagentur ihre Anstrengungen vergrößert, die Geräte aus dem Verkehr zu ziehen. In mehr als 700 Fällen wurde die Behörde eigenen Angaben zufolge aktiv. In der Regel fordert sie zunächst den Betreiber der Handelsplattform auf, den weiteren Verkauf sofort zu unterbinden. Anschließend kontaktiert sie im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Verkäufer, damit diese den Verkauf einstellen und die Käufer benennen. Sowohl von Käufern als auch Verkäufern verlangt die Bundesnetzagentur danach die Vernichtung der Geräte, über die ein Nachweis, etwa durch eine Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation, erbracht werden muss.
Spionagekameras fallen in die Zuständigkeit der Behörde, weil es in Deutschland nach Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetztes verboten ist, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben oder einzuführen, die »die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet« und dazu bestimmt sind, Dritte unbemerkt abzuhören oder aufzunehmen.
»Besonders beliebt ist es nach unseren Erkenntnissen, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken«, berichtet Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Aber auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks dienen als Verkleidung.« Zum großen Teil sind die Kameras der Behörde zufolge mit WLAN ausgerüstet, sodass die Ton- oder Bildaufnahmen drahtlos an einen anderen Standort übertragen werden können. »Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben«, so Homann. Man gehe daher gegen alle Beteiligten vor, neben den Verkäufern und Käufern auch gegen die Hersteller.
Die meisten Verkäufer und Käufer seien einsichtig, wenn man sie auf die Rechtslage hinweise, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Die meisten Verkäufer und Käufer seien einsichtig, wenn man sie auf die Rechtslage hinweise, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Davon, das Problem in den Griff zu bekommen, ist sie aber noch weit entfernt. Bei einer kurzen Websuche finden sich weithin unzählige Angebote mit in Kugelschreibern, Weckern und anderen Gegenständen versteckten Kameras.