Der Bundestag hat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Damit müssen Provider künftig Internet- und Mobilfunkverbindungsdaten zehn Wochen lang speichern.
Mit 404 Ja-Stimmen hat der Bundestag heute die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. 148 Abgeordnete stimmten gegen den Gesetzesvorschlag, sieben enthielten sich.
Es handele sich zwar um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, aber in einem verhältnismäßigen Maße, verteidigte Justizminister Heiko Maas das Gesetz. Schließlich würden weniger Daten gespeichert und diese kürzer aufbewahrt als bei früheren Regelungen. Zehn Wochen beträgt nun die Speicherfrist für Verbindungsdaten, während Standortdaten der Kommunikation über das Mobilfunknetz vier Wochen lang vorgehalten werden müssen. Damit werde man der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht, so Maas.
Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht gespeichert werden, allerdings wurde gerade bekannt, dass die Mobilfunkanbieter bei SMS technisch bedingt auch die Inhalte speichern.
Datenschützer und Bürgerrechtler hatten den Gesetzentwurf wegen der anlasslosen Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten als Verstoß gegen das Grundgesetz kritisiert. Ein weiteres Problem ist zudem, dass auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert werden, was der EuGH eigentlich für unzulässig erklärt hat. Die Piratenparten und der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki haben bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu wollen.