Handwerk beklagt Bürokratie-Hürden

Datenschutz-Grundverordnung belastet kleine Unternehmen

23. Mai 2018, 12:37 Uhr | Elke von Rekowski
Die DSGVO belastet kleine Handwerksbetriebe.
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt zu wachsenden Bürokratielasten für Handwerksbetriebe. Das befürchtet die Handwerkskammer Dortmund (HWK) und beklagt wenig praxistauglichen Anforderungen.

Die HWK befürchtet wachsende Bürokratielasten für Handwerksbetriebe durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). »Datenschutz spielt in einer zunehmend digitalen Welt eine große Rolle«, sagt HWK-Präsident Berthold Schröder. Es sei absolut richtig den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten zu geben. »Wir kritisieren jedoch, dass die neue Regelung nicht an der Realität von kleinen und mittleren Betrieben orientiert ist«, so Schröder. Dokumentations- und Meldepflichten raubten Unternehmern einen Großteil ihrer Arbeitszeit und seien gerade für kleine Handwerksbetriebe kaum mehr zu stemmen", so Schröder.

Anforderungen nicht praxistauglich

Zwar hätten Land und Bund bereits erste Schritte zur Reduzierung von Bürokratie eingeleitet, im Alltag vieler Handwerker sei davon aber noch wenig zu spüren. »Die DSGVO stellt durch ihren bürokratischen Mehraufwand eine neue Belastung für unsere Betriebe dar«, so der HWK-Präsident. Seiner Ansicht nach sind viele der Anforderungen darüber hinaus nicht praxistauglich und schaden der Kundenorientiertheit des Handwerks. »Kunden müssen zum Beispiel ab sofort bei jeder einzelnen Serviceleistung gefragt werden, ob ihre Daten für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Im Alltag heißt das, dass zum Beispiel TÜV-Erinnerungen nicht mehr automatisch verschickt werden können, obwohl sie im Interesse des Kunden liegen. Hier sehen wir noch Verbesserungsbedarf«, so Schröder.

Besonnenheit wichtig

Mit Blick auf hohe Bußgelder er den Handwerksbetrieben zur Besonnenheit. »Mit Geldstrafen will man vor allem groben Datenmissbrauch ahnden. Handwerksbetriebe, die sich kooperativ verhalten und die Informationspflichten beachten, müssen sich keine Sorgen machen«, ist der Kammer-Präsident überzeugt. Wer unsicher sei, könne sich mit den Beratern der Handwerkskammer in Verbindung setzen. Auf der Homepage der Kammer steht zudem eine Checkliste zum Thema DSGVO zur Verfügung.


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