Die Datenschutzbeauftragte übte auch Kritik am neuen Polizeigesetz. Obwohl starke Eingriffe wie die Online-Durchsuchung im Gesetz gestrichen worden seien, weite die Regelung polizeiliche Befugnisse zur Datenverarbeitung erheblich aus. Die Verlängerung der Speicherfrist für Videoaufnahmen von zwei Tagen auf zwei Wochen sei unverhältnismäßig. »Eine Zwei-Wochenfrist ist sehr lang bemessen«, sagte Hartge.
Neben dem Polizeigesetz und der Schulung von Unternehmen und Behörden zu der im März 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte die Behörde vor allem mit Fragen zu Facebook-Fanpages und dem dienstlichen Einsatz des Messenger-Dienstes WhatsApp zu tun. »Ich empfehle, nur solche Kommunikationskanäle zu nutzen, die unter eigener Kontrolle stehen«, sagte Hartge. WhatsApp gehöre nicht dazu.
Die Zahl der gemeldeten Datenschutzverstöße sei 2018 »massiv angestiegen«. Die DSGVO hatte die Verpflichtung verschärft, die Aufsichtsbehörde im Falle eines Datenschutzverstoßes zu informieren. So wurden 124 Verstöße bis Ende 2018 gemeldet, darunter vor allem zum Fehlversand von Unterlagen und Hacker-Angriffen.