»IT-Sicherheit ist Lebenssicherheit«, sagt Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dirk Heckmann, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau. Das Internet der Dinge, Industrie 4.0 aber auch das Smart-Home haben dafür gesorgt, dass IT ein permanenter Teil unseres Lebens ist. Angriffe auf die IT sind dann automatisch ein direkter Angriff auf unser Privatleben. Heckmann spart in diesem Zusammenhang deshalb nicht mit Kritik an der Politik: »IT-Sicherheit hat Verfassungsrang, nur dass die Bundesregierung das noch nicht verstanden hat.«
Tatsächlich gibt es aktuell kein eigenes Gesetz, das grundsätzliche Fragen der IT-Sicherheit regelt und festlegt. Einigkeit in der Politik besteht lediglich darüber, dass es an der Zeit ist, sich mit IT-Sicherheit zu beschäftigen. Am 20. März debattierte der Bundestag über das geplante »Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme« (ITSG) und es zeigte sich: Selbst wenn das neue Gesetz kommt, ist Deutschland weit von einer adäquaten gesetzlichen Regelung bei der IT-Sicherheit entfernt. Viele begriffliche Unklarheiten wie »Betreiber kritischer Infrastrukturen«, für die das Gesetz gelten soll oder schwammige Formulierungen wie »kritische Vorfälle«, die zu melden sind, zeugen von großer Unsicherheit und der Flucht in undeutliche Floskeln durch die deutschen Politiker. Das ITSG sollte mindestens dafür sorgen, dass Unternehmen höhere Sicherheitsstandards – auch in ihrem eigenen Interesse – einführen. Im aktuellen Entwurf greift das ITSG aber auch dafür viel zu kurz. Statt einer Blaupause für ähnliche Regelungen in der EU ist es eine Blaupause, auf wie vielen Ebenen die deutsche Politik bei der Digitalisierung versagt. Unternehmen sollten in Zukunft Eigeninitiative ergreifen, statt auf Hilfe aus der Politik zu hoffen. So oder so sind es denkbar schlechte Rahmenbedingungen für Deutschlands Rolle im neuen digitalen Zeitalter.