Trotz dieser klaren Linie ist das Urteil aber kein allgemeiner Freibrief für ein munteres Drohnenschiessen. Wie so oft geht es hier vor allem um Fragen der Verhältnismäßigkeit. Hier müssen diverse Faktoren mit einbezogen werden, allen voran die begründete Vermutung, wirklich ausgespäht zu werden. Im vorliegenden Fall wurde beispielsweise die Tatsache, dass die Drohne längere Zeit und im Tiefflug über dem fremden Garten unterwegs war, als Hinweis gewertet, dass es sich hier nicht um ein fliegerisches Versehen sondern um Absicht gehandelt hat. Hinzu kommen außerdem die Vorgaben zum Waffenbesitz und die Frage, ob deren Einsatz gerechtfertigt ist und niemand dadurch gefährdet wird. Das gilt neben dem Einsatz der Waffe selbst auch für mögliche Gefährdungen durch den bewusst herbeigeführten Absturz der Drohne, die beispielsweise auf eine Autobahn fallen könnte.
Darüber hinaus ist es Drohnen auch nicht grundsätzlich verboten, Privatgrundstücke zu überfliegen. So gibt es beispielsweise Sondergenehmigungen für gewerbliche Drohnen mit Kameras, wie sie von Luftfotografen und Lieferdiensten eingesetzt werden. Zwar sind diese im Normallfall dazu angehalten, Privatgrundstücke möglichst zu umfliegen, oder sie zumindest in einer sicheren Höhe von etwa 40 Metern zu überfliegen, in der die Kamera nichts erkennen kann und es gleichzeitig auch schwierig wäre, sie zu erwischen. Allerdings können sie in Einzelfällen oder dem Landeanflug auch tiefer unterwegs sein. Zudem sind die Regeln dafür in einzelnen Bundesländern, Kreisen und Städten unterschiedlich. Eine weitere Frage wäre, inwieweit der Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Drohnenaufnahmen auch im offenen Gelände greift, in dem die Piloten bisher frei fliegen dürfen.
Insofern kann man aus dem Urteil zwar ableiten, dass man sich durchaus gegen übergriffige Drohnen wehren kann, dies aber in jedem Fall mit Bedacht und Verstand tun sollte. Als erste Maßnahme ist immer zu versuchen, den Piloten ausfindig zu machen und mögliche Befürchtungen hinsichtlich seiner Aufnahmen direkt mit ihm zu klären. Dennoch ist absehbar, dass es in Zukunft noch häufiger ähnliche Prozesse geben wird.