Gegen die Einstufung als Malware durch Kaspersky hatte das Unternehmen Zango in den USA geklagt und verloren. Damit war die Blockade durch die Software von Kaspersky zulässig. Das Urteil bestätigt die Arbeit der Anti-Virus-Hersteller.
Anti-Viren-Programme tragen erheblich zur Sicherheit eines Anwender-Rechners bei. Schlecht ist dann für die Geschäfte eines Unternehmens, wenn die Sicherheitssoftware etwa den Download von Programmen von der eigenen Website verhindert. Das gilt natürlich auch für die Anbieter von Malware, die ebenfalls ihr Geld damit verdienen wollen. Die Software von Zango hatte der Security-Hersteller Kaspersky als Malware eingestuft und blockiert. Zango versuchte nun die Blockade per Klage aufzuheben. Den Prozess verlor Zango nun auch vor dem 9. US-Bundesgericht. Es bestätigte das Urteil einer niedrigeren Instanz, bei dem Kaspersky zuvor ebenfalls als Gewinner hervorging. Kernsatz der Entscheidung war, dass das Sicherheitsunternehmen das Rechtsprinzip des »Good Samaritan« in Anspruch nehmen darf und deshalb den Schutz eines Helfers genießt.
Das Gericht folgte der Behauptung von Kaspersky, dass die Software von Zango Adware sei, eventuell auch Spyware. Diese werde oft ohne Kenntnis beziehungsweise Erlaubnis auf dem Rechner des Nutzers installiert. Weiter protokolliere die Software Aktionen des Anwenders. Dieser stehe damit in Gefahr, dass ihm sensible Daten wie Passwörter gestohlen würden.
Das 9. Bundesgericht sprach nun Kaspersky Immunität zu und berief sich auf den »Communication Decency Act« von 1996. Damit hatte die niedrige Instanz Kaspersky zu Recht als Anbieter eines »interaktiven Computerdienstes« entsprechend des Acts eingestuft.
Dieses Urteil bestätigt, das Kaspersky und auch andere Anbieter zu Recht Software in begründeten Fällen als Malware einstufen können. Außerdem zeigt es, dass sich Anbieter von Schadsoftware nicht so einfach per Klage die Anti-Viren-Software aushebeln können.